AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FABIO KLENK MEDIA
1. Allgemeines
1.1 Die Fabio Klenk Media erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten durch die
Entgegennahme der schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens mit der
Lieferung des bestellten Werkes als anerkannt., selbst wenn nicht ausdrücklich
auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Allen von Fabio Klenk Media angenommenen Aufträgen liegen die
nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch die Entgegennahme
der schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Lieferung des
bestellten Werkes als anerkannt.
1.3 Abweichende Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen oder
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
unserer schriftlichen Zustimmung.
1.4 Für den Umfang des Auftrags und seine Abwicklung ist ausschließlich die
schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische
Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen (auch E-
Mail). Geschieht dies nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform
hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des
Auftraggebers.
2. GELTUNGSBEREICH
2.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art,
auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe von Fabio Klenk Media
erbracht werden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Geschäfte, die zwischen Fabio Klenk Media und dem Auftraggeber abgewickelt
werden. Die Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
treten ausschließlich dann zurück, wenn Fabio Klenk Media mit dem
Auftraggeber einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen
getroffen hat.2.2 Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von
ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt Fabio Klenk Media von
Ansprüchen Dritter frei.
2.4 Vertragspartner dieser AGB, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, können
sowohl natürliche, juristische Personen, als auch rechtsfähige
Personengesellschaften darstellen.
2.5 Mit der Auftragserteilung und des nicht erfolgten Widerspruchs erklärt der
Vertragspartner, dass ihm die Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit
diesen einverstanden ist.
3. URHEBERRECHT
3.1 Der Fabio Klenk Media steht das Urheberrecht an den Bildern und Videos
nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
3.2 Die von der Fabio Klenk Media hergestellten Bilder und Videos sind
grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
Überträgt die Fabio Klenk Media Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache
Nutzungsrecht übertragen. Mit der Überlassung der Bilder oder Videos werden
jedoch keine Eigentumsrechte übertragen. Eine Weitergabe von
Nutzungsrechten, insbesondere an Dritte, bedarf der besonderen Vereinbarung.
Davon umfasst sind insbesondere auch andere Konzern- oder
Tochterunternehmen.
3.3 Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an
die Fabio Klenk Media auf den Auftraggeber über.
3.4 Die Rohdaten (RAW) verbleiben bei der Fabio Klenk Media. Sie sind gegen
eine am Projektaufwand orientierte angemessene Vergütung zu erwerben.
3.5 Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen
ausdrücklichen Zustimmung der Fabio Klenk Media. Das gilt insbesondere für
eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, Veröffentlichung im Internet
und auf „social media“, insbesondere in produktbegleitenden Prospekten, bei
Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung,
Änderung oder Umgestaltung des Bild- oder Videomaterials.
Veränderungendes Bild- oder Videomaterials durch Montage, Composing oder durch
elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten
Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fabio Klenk Media
gestattet. Auch darf das Bild- oder Videomaterial nicht abgezeichnet,
nachgestellt oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
3.6 Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte
bleibt die Fabio Klenk Media berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner
Eigenwerbung zu verwenden, z. B. im Rahmen ihrer Werbung (z. B. in Showreels,
auf ihrer Homepage, oder ihren Accounts, auch wenn in diesem
Zusammenhang Marken, Werktitel oder Unternehmenskennzeichen des Kunden
oder sonstige geschützte Zeichen erkennbar sind.
4. BILDBEARBEITUNG
4.1 Die Bearbeitung von Bildern oder Videos der Fabio Klenk Media und ihre
Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen
Zustimmung der Fabio Klenk Media. Entsteht durch Foto-Composing, Montage
oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu
kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen
Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG.
4.2 Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, der Fabio Klenk
Media mit der elektronischen Bearbeitung fremder Bilder oder Videos zu
beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt Fabio Klenk Media
von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
5. AUFTRAGSERTEILUNG
4.1 Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen,
Kostenvoranschläge sind, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung, freibleibend
und unverbindlich.
4.2 Auftragserteilung und Annahme sowie ihre Änderung und Ergänzung
bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bei Vertragsschluss sind nur
wirksam, wenn sie von Fabio Klenk Media schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt
auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss.
4.3 An allen Fabio Klenk Media Kunden zugänglich gemachten Unterlagen,
behalten wir uns unser Eigentum, alle Urheberrechte und/oder sonstigen
gewerblichen Schutzrechte vor.
Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfenunsere Unterlagen in
keiner anderen Weise als zur Erfüllung des mit uns jeweils
geschlossenen Vertrages genutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten
zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind uns diese Unterlagen
(einschließlich etwaiger Kopien) unverzüglich zurückzugeben. Ein
Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist
insoweit ausgeschlossen.
6. HONORAR / AUSLAGEN
6.1 Für die Herstellung des Bild- oder Videomaterials oder weiterer Leistungen
wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; evtl. Nebenkosten
(Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten,
Studiomieten etc.) werden gesondert ausgewiesen und sind vom Auftraggeber
zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist die Fabio Klenk Media die
Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
6.2 Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, ist die Fabio Klenk Media
berechtigt ein Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles zu berechnen.
Erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, kann die Fabio Klenk
Media Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand
nach Teilen sowie zusätzlich eine Anzahlung in Höhe von 30 % der
voraussichtlichen Gesamtvergütung vorab verlangen.
6.3 Die Fabio Klenk Media ist in jedem Fall berechtigt, 50% der Gesamtvergütung
bei Auftragserteilung als Vorkasse in Rechnung zu stellen.
6.4 Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält die Fabio Klenk Media bei einer
Verlängerung der Aufnahmearbeiten den vereinbarten Satz. Wird bei einem
vereinbarten Pauschalhonorar die vereinbarte Zeit der Aufnahmearbeiten
wesentlich (mehr als 10%) überschritten, so ist auf der Grundlage des
vereinbarten Pauschalhonorars der Mehraufwand entsprechend zu vergüten.
6.5 Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber
gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten:
vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
Zahlungsaufforderung begleicht. Bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises bleibt das gelieferte Bild/Videomaterial Eigentum der Fabio Klenk
Media.6.6 Wenn nicht anders vereinbart, sind zwei Änderungsstufen von moderatem
Umfang sowohl in der Preproduktion als auch in der Postproduktion im Preis
inkludiert. Weitere Änderungsarbeiten geschehen nach Aufwand, der den
kommunizierten Tagessätzen zu entnehmen ist.
6.7 Hat der Auftraggeber der Fabio Klenk Media keine ausdrücklichen
schriftlichen oder mündlichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung des Bild/
Videomaterials gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung
sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der
Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion weiterführende
Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fabio Klenk Media behält
den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. Das Honorar ist auch
dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte
Bild-/Videomaterial nicht veröffentlicht, angenommen oder für den
zugedachten Zweck verwendet wird.
6.8 Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur
gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des
Kunden zulässig.
6.9 Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden
Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher Honoraransprüche der Fabio
Klenk Media durch den Auftraggeber.
6.10 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen,
die die Fabio Klenk Media nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so
erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend.
Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fabio Klenk Media auch für die Wartezeit
den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber
nachweist, dass der Fabio Klenk Media kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz
oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fabio Klenk Media auch
Schadensersatzansprüche geltend machen.
6.11 Ist ein Termin vereinbart und fällt dieser aus Gründen aus, die die Fabio Klenk
Media nicht zu vertreten hat, ist sie berechtigt, die vorgesehene Zeit in Rechnung
zu stellen, bzw. das Pauschalhonorar soweit ein solches vereinbart ist. Hierunter
fallen insbesondere Höhere Gewalt unabhängig davon, ob diese auf Seite der
Fabio Klenk Media oder des Kunden eintreten.
6.12 Bei Stornierung eines Auftrags durch den Kunden wird gem. § 648 BGB ein
Ausfallhonorar wie folgt fällig – gestaffelt als Priviligierung gegenüber der
gesetzlichen Regelung für den Kunden:
•
bis 7 Tage vor Auftragstermin 25% netto des Honorars
•
bis 3 Tage vor Auftragstermin 50% netto des Honorars
•
bis 48 Stunden vor Auftragstermin 75% netto des Honorars
•
bis 24 Stunden vor Auftragstermin 100% netto des Honorars
Der Nachweis weiterer Einsparungen obliegt, wenn, dem Kunden. Diese
Vereinbarung gilt nicht bei Krankheit und höherer Gewalt (Wetter, Schäden an
Objekten, …)
7. WIDERRUFSRECHT
7.1 Sie können Ihre Vertragserklärung – wenn sie ONLINE erfolgt ist – innerhalb
von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail)
widerrufen. Der Widerruf muss ausdrücklich erfolgen; die bloße Rücksendung
erhaltener Ware bzw. die Löschung von digitalen Bildern/Videos reicht nicht aus.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor
Eingang der Ware bzw. Übersendung des Bild-/Videomaterials (bei
wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten
Teillieferung) beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung der
Informationspflichten gemäß Artikel 246 a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 oder Artikel 246
b § 2 Satz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs.
7.2 Der Widerruf ist formlos und ohne Angabe von Gründen im Rahmen eines
Verbrauchsgüterkaufs zu richten an:
Fabio Klenk Media
Am Sonnenhügel 7
97520 Röthlein
info@fabioklenk.de
8. HAFTUNG
8.1 Die Fabio Klenk Media haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung
von Leben, Körper und Gesundheit, Arglist, Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft oder einer ausdrücklichen Garantieübernahme. Die Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
8.3 Fabio Klenk Media weist darauf hin, dass für das eigene Equipment
grundsätzlich Versicherungsschutz besteht. Dies gilt jedoch nicht für fremde
Geräte, die auf Wunsch des Kunden eingesetzt werden sollen. Insoweit hat der
Kunde dafür Sorge zu tragen, dass auch insoweit ausreichend
Versicherungsschutz besteht.
8.4 Soll Fabio Klenk Media auf Wunsch des Kunden kundeneigene Geräte oder
vom Kunden beigestellte Geräte, die im Eigentum Dritter stehen, einsetzen, so
hat der Kunde sicherzustellen, dass diese Geräte ausreichend gegen
Beschädigungen oder Verlust versichert sind. In einem solchen Fall erfolgt der
Einsatz des Geräts auf Wunsch des Kunden unter Ausschluss jeglicher Haftung.
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit
wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fabio Klenk Media für sich und
seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet
ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie
oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt
haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts,
Negativen oder Daten haftet sie – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.5 Die Fabio Klenk Media verwahrt die Negative und digitale Rohdaten
sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte
Negative und digitalen Rohdaten nach fünf Jahren seit Beendigung des
Auftrags zu vernichten.
8.6 Die Fabio Klenk Media haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der
Bilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
8.7 Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt
auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen,
wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.9. PRODUKTION
9.1 Die Herstellung des Films erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber zur
Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs/Storyboards, Layoutfilms
und/oder des schriftlich niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung
vor Drehbeginn. Nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags oder nach einer
schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung beginnt die Herstellung des
Films.
9.2 Fabio Klenk Media trägt ausschließlich die Verantwortung für die technische
und künstlerische Gestaltung des Films als Ganzes und seiner Teile. Die
Verantwortung für die sachliche Richtigkeit des Inhalts des Films und die
rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen
dahingehend befolgt wurden.
9.3 Wenn der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht,
verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format
zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung
angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins übergeben
werden. Muss dieses Material durch Fabio Klenk Media aufwendig angepasst
werden, trägt der Auftraggeber die hierfür entstandenen Kosten.
9.4 Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung
erforderlichen Rechte für das von ihm überlassene Produktionsmaterial verfügt
und diese an Fabio Klenk Media überträgt.
9.5 Fabio Klenk Media haftet bei Verlust oder Beschädigung überlassenen
Materials nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder
beschädigten Rohmaterials. Für den Verlust von Daten und Programmen auf
diesem Material übernimmt Fabio Klenk Media keine Haftung, da es in der
Verantwortung des Auftraggebers liegt, Datensicherungen durchzuführen.
9.6 Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so
garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt
oder dass er alle Rechte an dem verwendeten GEMA-pflichtigen Material besitzt.
9.7 Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdfirmen
veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernimmt Fabio Klenk Media hierfür
keine Haftung.
9.8 Das Risiko für Verlust, Beschädigung oder grob fahrlässig verursachte
Mängel liegt bis zur Abnahme bei Fabio Klenk Media.
10. FREMDLEISTUNGEN – BEAUFTRAGUNG VON DRITTDIENSTLEISTERN
10.1 Fabio Klenk Media ist nach freiem Ermessen berechtigt, die im jeweiligen
Angebot festgelegten Leistungen selbst auszuführen oder zu deren Erbringung
sachkundige Drittanbieter als zu beauftragen.
10.2 Fremdleistungen können von Fabio Klenk Media zu jedem Zeitpunkt zur
Projekterfüllung in Anspruch genommen werden und müssen nicht mit dem
Auftraggeber abgesprochen werden, solange dem Auftraggeber keine
Mehrkosten dadurch entstehen.
10.3 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt –
soweit im Voraus nicht anders schriftlich vereinbart – im Namen von Fabio Klenk
Media. Die jeweiligen Auftragnehmer gelten nicht als Erfüllungsgehilfen
von Fabio Klenk Media.
11. ABNAHME
11.1 Fabio Klenk Media übergibt den Film unmittelbar nach der Fertigstellung dem
Auftraggeber entweder als Datenträger oder stellt diesen als Downloadlink
bereit. Der Auftraggeber muss innerhalb von 10 Tagen schriftlich die Abnahme
des Films bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt der Film als
abgenommen.
11.2 Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, wenn der Film der
festgelegten Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem gängigen
Qualitätsstandard entspricht. Auch wenn der Film von den getroffenen
Absprachen bzw. dem Konzept/Drehbuch abweicht, diese Abweichungen
jedoch auf Wunsch des Auftraggebers eingearbeitet wurden, ist der
Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Grundsätzlich ausgeschlossen sind
Geschmacksretouren.
11.3 Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Lieferung des
Films schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht
berücksichtigt.
12. LIEFERFRIST
12.1 Der Zeitpunkt der Ablieferung der Musterkopie wird zwischen Fabio Klenk
Media und dem Auftraggeber bei der letzten Besprechung vor
Produktionsbeginn festgelegt. Fabio Klenk Media unterrichtet den Auftraggeber
auf Wunsch über den zeitlichen Ablauf der Herstellungsarbeiten.
12.2 Falls Fabio Klenk Media feststellt, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden
kann, wird der Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die
voraussichtliche Dauer der Verzögerung unterrichtet.
12.3 Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen
des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen, die der Auftraggeber zu
vertreten hat, darf der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne
überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte oder
unterbrochen wurde. Die Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit bei
Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die
Fertigstellung möglich ist. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände
im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als 6 Monate, ist Fabio
Klenk Media berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene
Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.
12.4 Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die Fabio Klenk Media trotz
Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen kann (z. B. Streik,
behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.),
verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend.
13. NICHT AUSGEWÄHLTE BILDER, VIDEOS UND FILME
13.1 Überlässt die Fabio Klenk Media dem Auftraggeber mehrere Bilder oder
Videos zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder oder
Videos innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit
vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene
oder beschädigte Bilder kann Fabio Klenk Media, sofern er den Verlust oder die
Beschädigung zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
Dies gilt ebenso für digitale Bilder, (digitale) Bildausschnitte, Videos,
Videosequenzen, Video-Ausschnitte, Standbilder, Stills o.ä. Diese sind in der
Regel zu löschen und dürfen nicht verwendet werden oder in irgendeiner
abgeänderten Form verwendet werden.
14. ZUSÄTZLICHES EQUIPMENT (INSB. DROHNENAUFNAHMEN)
14.1 Diese Leistungen werden ausschließlich im Rahmen der geltenden
Sicherheitsanforderungen sowie der geltenden Gesetze sowie behördlichen
Genehmigungen erbracht. Der Kunde kann Leistungen außerhalb dieser
Rahmenbedingungen nicht beauftragen oder verlangen.
14.2 Im Besonderen gilt dies für folgende Rahmenbedingungen:
•
keine Flugaktivitäten bei Regen oder Gewitter
•
keine Flugaktivitäten vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang
(Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
•
Flüge maximal bis Windgeschwindigkeiten von 30 km/h
•
Fluggeschwindigkeiten der Drohne bis max. 60 km/h
•
Sichtflug nach VFR-Regeln (Flüge nur mit Sichtkontakt zur Drohne)
•
maximale Flughöhe 120 Meter (Abweichungen nur mit
Sondergenehmigung möglich)
•
maximale Entfernung zum Piloten horizontal 500 Meter (Abweichungen
nur mit Sondergenehmigung möglich)
•
kein Überflug von Personen (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung
möglich)
•
Luftsperrgebiete dürfen nicht durchflogen werden – keine Flüge in einer
Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von
Flugplätzen sowie 5 Kilometern zu Flughäfen (mit Sondergenehmigung
möglich)
•
keine Flüge ohne Aufstiegserlaubnis, soweit diese nach den gesetzlichen
Vorschriften erforderlich ist.
14.3 Sofern eine behördliche Aufstiegserlaubnis nach § 16 Luftverkehrs-Ordnung
(LuftVO) oder nach landesrechtlichen Vorschriften notwendig ist, kümmert sich
der Auftraggeber um deren Einholung bzw. Erteilung, es sei denn es wird im
Einzelfall etwas anderes vereinbart. Der Kunde trägt die Kosten für die Einholung
einer Aufstiegserlaubnis.
15. VERSCHWIEGENHEIT
Fabio Klenk Media und der Auftraggeber sind wechselseitig dazu verpflichtet,
alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und der Vertragsdurchführung bekannt
werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren
und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch
geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Die Geheimhaltungsverpflichtung
besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der
Fabio Klenk Media, mithin Schweinfurt. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen, so ist auch der Geschäftssitz der Fabio Klenk Media als
Gerichtsstand vereinbart. Sind eine oder mehrere Regelungen dieser AGB
unwirksam, so bleiben die AGB im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen
unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.