AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

FABIO KLENK MEDIA


1. Allgemeines

1.1 Die Fabio Klenk Media erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der

nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten durch die

Entgegennahme der schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens mit der

Lieferung des bestellten Werkes als anerkannt., selbst wenn nicht ausdrücklich

auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Allen von Fabio Klenk Media angenommenen Aufträgen liegen die

nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch die Entgegennahme

der schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Lieferung des

bestellten Werkes als anerkannt.

1.3 Abweichende Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen oder

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit

unserer schriftlichen Zustimmung.

1.4 Für den Umfang des Auftrags und seine Abwicklung ist ausschließlich die

schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische

Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen (auch E-

Mail). Geschieht dies nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform

hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des

Auftraggebers.


2. GELTUNGSBEREICH

2.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art,

auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe von Fabio Klenk Media

erbracht werden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen

Geschäfte, die zwischen Fabio Klenk Media und dem Auftraggeber abgewickelt

werden. Die Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

treten ausschließlich dann zurück, wenn Fabio Klenk Media mit dem

Auftraggeber einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen

getroffen hat.2.2 Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von

ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt Fabio Klenk Media von

Ansprüchen Dritter frei.

2.4 Vertragspartner dieser AGB, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, können

sowohl natürliche, juristische Personen, als auch rechtsfähige

Personengesellschaften darstellen.

2.5 Mit der Auftragserteilung und des nicht erfolgten Widerspruchs erklärt der

Vertragspartner, dass ihm die Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit

diesen einverstanden ist.


3. URHEBERRECHT

3.1 Der Fabio Klenk Media steht das Urheberrecht an den Bildern und Videos

nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

3.2 Die von der Fabio Klenk Media hergestellten Bilder und Videos sind

grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

Überträgt die Fabio Klenk Media Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern

nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache

Nutzungsrecht übertragen. Mit der Überlassung der Bilder oder Videos werden

jedoch keine Eigentumsrechte übertragen. Eine Weitergabe von

Nutzungsrechten, insbesondere an Dritte, bedarf der besonderen Vereinbarung.

Davon umfasst sind insbesondere auch andere Konzern- oder

Tochterunternehmen.

3.3 Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an

die Fabio Klenk Media auf den Auftraggeber über.

3.4 Die Rohdaten (RAW) verbleiben bei der Fabio Klenk Media. Sie sind gegen

eine am Projektaufwand orientierte angemessene Vergütung zu erwerben.

3.5 Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,

Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen

ausdrücklichen Zustimmung der Fabio Klenk Media. Das gilt insbesondere für

eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, Veröffentlichung im Internet

und auf „social media“, insbesondere in produktbegleitenden Prospekten, bei

Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung,

Änderung oder Umgestaltung des Bild- oder Videomaterials.

Veränderungendes Bild- oder Videomaterials durch Montage, Composing oder durch

elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten

Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fabio Klenk Media

gestattet. Auch darf das Bild- oder Videomaterial nicht abgezeichnet,

nachgestellt oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

3.6 Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte

bleibt die Fabio Klenk Media berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner

Eigenwerbung zu verwenden, z. B. im Rahmen ihrer Werbung (z. B. in Showreels,

auf ihrer Homepage, oder ihren Accounts, auch wenn in diesem

Zusammenhang Marken, Werktitel oder Unternehmenskennzeichen des Kunden

oder sonstige geschützte Zeichen erkennbar sind.


4. BILDBEARBEITUNG

4.1 Die Bearbeitung von Bildern oder Videos der Fabio Klenk Media und ihre

Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen

Zustimmung der Fabio Klenk Media. Entsteht durch Foto-Composing, Montage

oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu

kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen

Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG.

4.2 Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, der Fabio Klenk

Media mit der elektronischen Bearbeitung fremder Bilder oder Videos zu

beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt Fabio Klenk Media

von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.


5. AUFTRAGSERTEILUNG

4.1 Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen,

Kostenvoranschläge sind, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung, freibleibend

und unverbindlich.

4.2 Auftragserteilung und Annahme sowie ihre Änderung und Ergänzung

bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bei Vertragsschluss sind nur

wirksam, wenn sie von Fabio Klenk Media schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt

auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss.

4.3 An allen Fabio Klenk Media Kunden zugänglich gemachten Unterlagen,

behalten wir uns unser Eigentum, alle Urheberrechte und/oder sonstigen

gewerblichen Schutzrechte vor. 

Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfenunsere Unterlagen in 

keiner anderen Weise als zur Erfüllung des mit uns jeweils

geschlossenen Vertrages genutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten

zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind uns diese Unterlagen

(einschließlich etwaiger Kopien) unverzüglich zurückzugeben. Ein

Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist

insoweit ausgeschlossen.


6. HONORAR / AUSLAGEN

6.1 Für die Herstellung des Bild- oder Videomaterials oder weiterer Leistungen

wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale

zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; evtl. Nebenkosten

(Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten,

Studiomieten etc.) werden gesondert ausgewiesen und sind vom Auftraggeber

zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist die Fabio Klenk Media die

Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.

6.2 Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, ist die Fabio Klenk Media

berechtigt ein Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles zu berechnen.

Erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, kann die Fabio Klenk

Media Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand

nach Teilen sowie zusätzlich eine Anzahlung in Höhe von 30 % der

voraussichtlichen Gesamtvergütung vorab verlangen.

6.3 Die Fabio Klenk Media ist in jedem Fall berechtigt, 50% der Gesamtvergütung

bei Auftragserteilung als Vorkasse in Rechnung zu stellen.

6.4 Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält die Fabio Klenk Media bei einer

Verlängerung der Aufnahmearbeiten den vereinbarten Satz. Wird bei einem

vereinbarten Pauschalhonorar die vereinbarte Zeit der Aufnahmearbeiten

wesentlich (mehr als 10%) überschritten, so ist auf der Grundlage des

vereinbarten Pauschalhonorars der Mehraufwand entsprechend zu vergüten.

6.5 Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber

gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten:

vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen

Zahlungsaufforderung begleicht. Bis zur vollständigen Bezahlung des

Kaufpreises bleibt das gelieferte Bild/Videomaterial Eigentum der Fabio Klenk

Media.6.6 Wenn nicht anders vereinbart, sind zwei Änderungsstufen von moderatem

Umfang sowohl in der Preproduktion als auch in der Postproduktion im Preis

inkludiert. Weitere Änderungsarbeiten geschehen nach Aufwand, der den

kommunizierten Tagessätzen zu entnehmen ist.

6.7 Hat der Auftraggeber der Fabio Klenk Media keine ausdrücklichen

schriftlichen oder mündlichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung des Bild/

Videomaterials gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung

sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der

Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion weiterführende

Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fabio Klenk Media behält

den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. Das Honorar ist auch

dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte

Bild-/Videomaterial nicht veröffentlicht, angenommen oder für den

zugedachten Zweck verwendet wird.

6.8 Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur

gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des

Kunden zulässig.

6.9 Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden

Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher Honoraransprüche der Fabio

Klenk Media durch den Auftraggeber.

6.10 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen,

die die Fabio Klenk Media nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so

erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend.

Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fabio Klenk Media auch für die Wartezeit

den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber

nachweist, dass der Fabio Klenk Media kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz

oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fabio Klenk Media auch

Schadensersatzansprüche geltend machen.

6.11 Ist ein Termin vereinbart und fällt dieser aus Gründen aus, die die Fabio Klenk

Media nicht zu vertreten hat, ist sie berechtigt, die vorgesehene Zeit in Rechnung

zu stellen, bzw. das Pauschalhonorar soweit ein solches vereinbart ist. Hierunter

fallen insbesondere Höhere Gewalt unabhängig davon, ob diese auf Seite der

Fabio Klenk Media oder des Kunden eintreten.

6.12 Bei Stornierung eines Auftrags durch den Kunden wird gem. § 648 BGB ein

Ausfallhonorar wie folgt fällig – gestaffelt als Priviligierung gegenüber der

gesetzlichen Regelung für den Kunden:

bis 7 Tage vor Auftragstermin 25% netto des Honorars

bis 3 Tage vor Auftragstermin 50% netto des Honorars

bis 48 Stunden vor Auftragstermin 75% netto des Honorars

bis 24 Stunden vor Auftragstermin 100% netto des Honorars

Der Nachweis weiterer Einsparungen obliegt, wenn, dem Kunden. Diese

Vereinbarung gilt nicht bei Krankheit und höherer Gewalt (Wetter, Schäden an

Objekten, …)


7. WIDERRUFSRECHT

7.1 Sie können Ihre Vertragserklärung – wenn sie ONLINE erfolgt ist – innerhalb

von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail)

widerrufen. Der Widerruf muss ausdrücklich erfolgen; die bloße Rücksendung

erhaltener Ware bzw. die Löschung von digitalen Bildern/Videos reicht nicht aus.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor

Eingang der Ware bzw. Übersendung des Bild-/Videomaterials (bei

wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten

Teillieferung) beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung der

Informationspflichten gemäß Artikel 246 a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 oder Artikel 246

b § 2 Satz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige

Absendung des Widerrufs.

7.2 Der Widerruf ist formlos und ohne Angabe von Gründen im Rahmen eines

Verbrauchsgüterkaufs zu richten an:

Fabio Klenk Media

Am Sonnenhügel 7

97520 Röthlein

info@fabioklenk.de


8. HAFTUNG

8.1 Die Fabio Klenk Media haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund

nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung

von Leben, Körper und Gesundheit, Arglist, Fehlen einer zugesicherten

Eigenschaft oder einer ausdrücklichen Garantieübernahme. Die Haftung nach

dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

8.3 Fabio Klenk Media weist darauf hin, dass für das eigene Equipment

grundsätzlich Versicherungsschutz besteht. Dies gilt jedoch nicht für fremde

Geräte, die auf Wunsch des Kunden eingesetzt werden sollen. Insoweit hat der

Kunde dafür Sorge zu tragen, dass auch insoweit ausreichend

Versicherungsschutz besteht.

8.4 Soll Fabio Klenk Media auf Wunsch des Kunden kundeneigene Geräte oder

vom Kunden beigestellte Geräte, die im Eigentum Dritter stehen, einsetzen, so

hat der Kunde sicherzustellen, dass diese Geräte ausreichend gegen

Beschädigungen oder Verlust versichert sind. In einem solchen Fall erfolgt der

Einsatz des Geräts auf Wunsch des Kunden unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit

wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fabio Klenk Media für sich und

seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet

ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie

oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt

haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts,

Negativen oder Daten haftet sie – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur

bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.5 Die Fabio Klenk Media verwahrt die Negative und digitale Rohdaten

sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte

Negative und digitalen Rohdaten nach fünf Jahren seit Beendigung des

Auftrags zu vernichten.

8.6 Die Fabio Klenk Media haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der

Bilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

8.7 Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt

auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen,

wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.9. PRODUKTION

9.1 Die Herstellung des Films erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber zur

Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs/Storyboards, Layoutfilms

und/oder des schriftlich niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung

vor Drehbeginn. Nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags oder nach einer

schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung beginnt die Herstellung des

Films.

9.2 Fabio Klenk Media trägt ausschließlich die Verantwortung für die technische

und künstlerische Gestaltung des Films als Ganzes und seiner Teile. Die

Verantwortung für die sachliche Richtigkeit des Inhalts des Films und die

rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen

dahingehend befolgt wurden.

9.3 Wenn der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht,

verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format

zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung

angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins übergeben

werden. Muss dieses Material durch Fabio Klenk Media aufwendig angepasst

werden, trägt der Auftraggeber die hierfür entstandenen Kosten.

9.4 Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung

erforderlichen Rechte für das von ihm überlassene Produktionsmaterial verfügt

und diese an Fabio Klenk Media überträgt.

9.5 Fabio Klenk Media haftet bei Verlust oder Beschädigung überlassenen

Materials nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder

beschädigten Rohmaterials. Für den Verlust von Daten und Programmen auf

diesem Material übernimmt Fabio Klenk Media keine Haftung, da es in der

Verantwortung des Auftraggebers liegt, Datensicherungen durchzuführen.

9.6 Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so

garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt

oder dass er alle Rechte an dem verwendeten GEMA-pflichtigen Material besitzt.

9.7 Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdfirmen

veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernimmt Fabio Klenk Media hierfür

keine Haftung.

9.8 Das Risiko für Verlust, Beschädigung oder grob fahrlässig verursachte

Mängel liegt bis zur Abnahme bei Fabio Klenk Media.


10. FREMDLEISTUNGEN – BEAUFTRAGUNG VON DRITTDIENSTLEISTERN

10.1 Fabio Klenk Media ist nach freiem Ermessen berechtigt, die im jeweiligen

Angebot festgelegten Leistungen selbst auszuführen oder zu deren Erbringung

sachkundige Drittanbieter als zu beauftragen.

10.2 Fremdleistungen können von Fabio Klenk Media zu jedem Zeitpunkt zur

Projekterfüllung in Anspruch genommen werden und müssen nicht mit dem

Auftraggeber abgesprochen werden, solange dem Auftraggeber keine

Mehrkosten dadurch entstehen.

10.3 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt –

soweit im Voraus nicht anders schriftlich vereinbart – im Namen von Fabio Klenk

Media. Die jeweiligen Auftragnehmer gelten nicht als Erfüllungsgehilfen

von Fabio Klenk Media.


11. ABNAHME

11.1 Fabio Klenk Media übergibt den Film unmittelbar nach der Fertigstellung dem

Auftraggeber entweder als Datenträger oder stellt diesen als Downloadlink

bereit. Der Auftraggeber muss innerhalb von 10 Tagen schriftlich die Abnahme

des Films bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt der Film als

abgenommen.

11.2 Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, wenn der Film der

festgelegten Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem gängigen

Qualitätsstandard entspricht. Auch wenn der Film von den getroffenen

Absprachen bzw. dem Konzept/Drehbuch abweicht, diese Abweichungen

jedoch auf Wunsch des Auftraggebers eingearbeitet wurden, ist der

Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Grundsätzlich ausgeschlossen sind

Geschmacksretouren.

11.3 Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Lieferung des

Films schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht

berücksichtigt.


12. LIEFERFRIST

12.1 Der Zeitpunkt der Ablieferung der Musterkopie wird zwischen Fabio Klenk

Media und dem Auftraggeber bei der letzten Besprechung vor

Produktionsbeginn festgelegt. Fabio Klenk Media unterrichtet den Auftraggeber

auf Wunsch über den zeitlichen Ablauf der Herstellungsarbeiten.

12.2 Falls Fabio Klenk Media feststellt, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden

kann, wird der Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die

voraussichtliche Dauer der Verzögerung unterrichtet.

12.3 Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen

des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen, die der Auftraggeber zu

vertreten hat, darf der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne

überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte oder

unterbrochen wurde. Die Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit bei

Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die

Fertigstellung möglich ist. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände

im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als 6 Monate, ist Fabio

Klenk Media berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene

Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.

12.4 Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die Fabio Klenk Media trotz

Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen kann (z. B. Streik,

behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.),

verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend.


13. NICHT AUSGEWÄHLTE BILDER, VIDEOS UND FILME

13.1 Überlässt die Fabio Klenk Media dem Auftraggeber mehrere Bilder oder

Videos zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder oder

Videos innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit

vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene

oder beschädigte Bilder kann Fabio Klenk Media, sofern er den Verlust oder die

Beschädigung zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

Dies gilt ebenso für digitale Bilder, (digitale) Bildausschnitte, Videos,

Videosequenzen, Video-Ausschnitte, Standbilder, Stills o.ä. Diese sind in der

Regel zu löschen und dürfen nicht verwendet werden oder in irgendeiner

abgeänderten Form verwendet werden.


14. ZUSÄTZLICHES EQUIPMENT (INSB. DROHNENAUFNAHMEN)

14.1 Diese Leistungen werden ausschließlich im Rahmen der geltenden

Sicherheitsanforderungen sowie der geltenden Gesetze sowie behördlichen

Genehmigungen erbracht. Der Kunde kann Leistungen außerhalb dieser

Rahmenbedingungen nicht beauftragen oder verlangen.

14.2 Im Besonderen gilt dies für folgende Rahmenbedingungen:

keine Flugaktivitäten bei Regen oder Gewitter

keine Flugaktivitäten vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang

(Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)

Flüge maximal bis Windgeschwindigkeiten von 30 km/h

Fluggeschwindigkeiten der Drohne bis max. 60 km/h

Sichtflug nach VFR-Regeln (Flüge nur mit Sichtkontakt zur Drohne)

maximale Flughöhe 120 Meter (Abweichungen nur mit

Sondergenehmigung möglich)

maximale Entfernung zum Piloten horizontal 500 Meter (Abweichungen

nur mit Sondergenehmigung möglich)

kein Überflug von Personen (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung

möglich)

Luftsperrgebiete dürfen nicht durchflogen werden – keine Flüge in einer

Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von

Flugplätzen sowie 5 Kilometern zu Flughäfen (mit Sondergenehmigung

möglich)

keine Flüge ohne Aufstiegserlaubnis, soweit diese nach den gesetzlichen

Vorschriften erforderlich ist.

14.3 Sofern eine behördliche Aufstiegserlaubnis nach § 16 Luftverkehrs-Ordnung

(LuftVO) oder nach landesrechtlichen Vorschriften notwendig ist, kümmert sich

der Auftraggeber um deren Einholung bzw. Erteilung, es sei denn es wird im

Einzelfall etwas anderes vereinbart. Der Kunde trägt die Kosten für die Einholung

einer Aufstiegserlaubnis.


15. VERSCHWIEGENHEIT

Fabio Klenk Media und der Auftraggeber sind wechselseitig dazu verpflichtet,

alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und der Vertragsdurchführung bekannt

werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren

und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch

geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Die Geheimhaltungsverpflichtung

besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der

Fabio Klenk Media, mithin Schweinfurt. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute,

juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches

Sondervermögen, so ist auch der Geschäftssitz der Fabio Klenk Media als

Gerichtsstand vereinbart. Sind eine oder mehrere Regelungen dieser AGB

unwirksam, so bleiben die AGB im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen

unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.